Nutzergruppen/-typen
FAU
Alle Nutzergruppen und deren Unterteilung in Nutzertypen. Jede Person, die in eine oder mehrere dieser Kategorien fällt, kann Dienstleistungen (DL) der FAU in Anspruch nehmen.
Nutzergruppe | Nutzertyp |
Erläuterung zur Auswahl des Nutzertyps
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Hinweise zur Vergabe einer IdM- oder Gastkennung
Unter den in dieser Spalte aufgelisteten Hinweisen ist erläutert, welche Schritte für den jeweiligen Nutzertyp zur Vergabe und Aktivierung einer IdM-Kennung oder Gastkennung führen. In diesem Feld finden Sie nachfolgend Hinweise, die für alle Nutzertypen gelten:
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Grundlage der Vergabe von DL
Die Zuordnung von Personen zu Nutzertypen erfolgt gemäß der Grundlage der Vergabe einer IdM-Kennung. Sollte (noch) keine Grundlage vorliegen, ist die Person bei Anerkennung der Versorgungsberechtigung (zunächst) dem Nutzertyp "Sonstige" zuzuordnen.
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Bewilligung von DL
Für alle beantragten IT-Dienstleistungen gilt:
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Laufzeit
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Rechtsgrundlage
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Beschäftigte | Beschäftigte | Von der ZUV, Abteilung P im Personalverwaltungssystem VIVA verwaltete Personen: Angestellte, Beamte, Emeriti (Prof. em.), Professoren im Ruhestand (Prof. i. R.), Auszubildende. |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt für diesen Nutzertyp implizit, d.h. ohne Antrag. |
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entsprechend Arbeitsvertrag bzw. Ernennung | Mitglied der FAU: Art. 19 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) | |
Beschäftigte | Beschäftigte (vorab) | Personen, die als zukünftige Beschäftigte der FAU eine vorzeitige Versorgung benötigen. |
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Zukünftiges Beschäftigungsverhältnis , das durch die beschäftigende FAU-Organisationseinheit oder die Personalabteilung bestätigt wird. |
Dienstleistungen, die von Verlagen, Softwareanbietern oder im Rahmen eines Verbundes von Hochschulen oder Einrichtungen angeboten werden, können (entsprechend den an die jeweilige Dienstleistung geknüpften Bedingungen) vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ggf. nicht bereitgestellt werden. |
höchstens vier (4) Monate. Zum Überbrücken der vertragslosen Zeiten eines regelmäßig wiederkehrenden Lehrauftrags ggf. auch bis zu 6 Monate |
nicht Mitglied der FAU |
Beschäftigte | Beschäftigte (gewesen) | Personen, die als ehemals Beschäftigte der FAU unmittelbar nach Beschäftigungsende aus nicht-dienstlichen Gründen Bedarf an einer IdM-Kennung haben. |
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Das auslaufende oder ausgelaufene Beschäftigungsverhätnis ist im IdM-Profil des Nutzers als abgelaufene Zugehörigkeit vermerkt |
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neun (9) Monate | nicht Mitglied der FAU |
Beschäftigte | Ehrenamtlich Tätige | Personen, die zum Wohl der FAU unentgeltlich tätig sind und daher als Mitglied der FAU anerkannt sind. |
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Grundlage der Tätigkeit ist:
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Wirkungszeitraum des Dienstvertrages / der Urkunde | Mitglied der FAU: Art. 19 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) |
Beschäftigte | Studentische Hilfskräfte |
Von der ZUV, Abteilung P verwaltete Hilfskräfte (ohne Abschluss oder mit Bachelor-Abschluss) |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt für diesen Nutzertyp implizit, d.h. ohne Antrag. |
Grundlage ist ein Arbeitsvertrag mit der FAU. Er ist im IdM-Profil des Nutzers vermerkt. | entsprechend Arbeitsvertrag | Mitglied der FAU: Art. 19 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) | |
Beschäftigte | Lehrbeauftragte | Von der ZUV, Abteilung P verwaltete Personen, die an der FAU befristet Lehrveranstaltungen abhalten, die keine Beschäftigungsverhältnisse mit der FAU begründen. |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt für diesen Nutzertyp implizit, d.h. ohne Antrag. |
Grundlage ist ein Lehrauftrag der ZUV, Abteilung P, Ref P 3. Er ist im IdM-Profil des Nutzers als Zugehörigkeit vermerkt. | Ende des laufenden Semesters (31.03. / 30.09.) | Mitglied der FAU: Art. 19 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) | |
Beschäftigte | Privatdozenten | Von der ZUV, Abteilung P verwaltete Personen mit abgeschlossener Habilitation und Lehrverpflichtung an der FAU |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt für diesen Nutzertyp implizit, d.h. ohne Antrag. |
Grundlage ist eine Ernennungsurkunde des Dekans einer Fakultät der FAU. Die Ernennung ist im IdM-Profil des Nutzers als Zugehörigkeit vermerkt. | entsprechend Zeitraum der Lehrtätigkeit | Mitglied der FAU: Art. 19 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) | |
Beschäftigte | Honorarprofessoren | Von der ZUV, Abteilung P verwaltete Personen mit einem Professorentitel und Lehrverpflichtung an der FAU ohne Ruf auf eine Professur oder einen Lehrstuhl. |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt für diesen Nutzertyp implizit, d.h. ohne Antrag. |
Grundlage ist eine Ernennungsurkunde des Präsidenten der FAU. Die Ernennung ist im IdM-Profil des Nutzers als Zugehörigkeit vermerkt. | entsprechend Zeitraum der Lehrtätigkeit | Mitglied der FAU: Art. 19 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) | |
Beschäftigte | Promovierende | Personen, die an der FAU promovieren wollen. |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt für diesen Nutzertyp implizit, d.h. ohne Antrag. |
Grundlage ist die Registrierung im docDaten-Portal des Graduiertenzentrum der FAU, die auch im IdM-Profil des Nutzers als Zugehörigkeit vermerkt wird. | entsprechend Promotionsvorhaben | Mitglied der FAU: Art. 19 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG); FAU-Grundordnung §17b | |
Beschäftigte | Stipendiaten | Personen, die an der FAU unmittelbar nach ihrem Studium oder ihrer Promotion als Wissenschaftler über ein Stipendienprogramm befristet tätig sind, das auf der Liste der laut Universitätsleitung (UL) zu begünstigenden Stipendienprogramme steht. |
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Grundlage ist der Stipendienvertrag des Stipendiaten mit der betreuenden FAU-Organisationseinheit, der zu einem der von der FAU begünstigten Stipendienprogramme gehört. |
Dienstleistungen, die von Verlagen, Softwareanbietern oder im Rahmen eines Verbundes von Hochschulen oder Einrichtungen angeboten werden, können (entsprechend den an die jeweilige Dienstleistung geknüpften Bedingungen) ggf. nicht genutzt werden. |
entsprechend Stipendium | FAU-Grundordnung §17c in Verbindung mit dem Beschluss der Erweiterten Universitätsleitung |
Beschäftigte | Habilitanden | Promovierte Wissenschaftler, die eine Habilitation an der FAU anstreben |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt für diesen Nutzertyp explizit, d.h. mit Antrag. Die Bestätigung des Dekans/Mentors muss bei Antragstellung vorgelegt werden. |
Grundlage ist die Bestätigung des Dekans oder ggf. eines Mentors (Professor) einer Fakultät der FAU. |
Dienstleistungen, die von Verlagen, Softwareanbietern oder im Rahmen eines Verbundes von Hochschulen oder Einrichtungen angeboten werden, können (entsprechend den an die jeweilige Dienstleistung geknüpften Bedingungen) ggf. nicht genutzt werden. |
entsprechend Habilitationsvorhaben | FAU-Grundordnung §17c in Verbindung mit Beschluss der Erweiterten Universitätsleitung |
Beschäftigte | abgeordnete Lehrer | Von der ZUV, Abteilung P verwaltete Personen, die vom Kultusministerium (KM) für besondere Lehraufgaben an die FAU entsandt wurden |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt für diesen Nutzertyp implizit, d.h. ohne Antrag. |
Grundlage ist die Abordnung durch das Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst | entsprechend Zeitraum der Abordnung | Mitgied der FAU: Art. 19 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) | |
Beschäftigte | Wissenschaftler/in (UK) | Personen, die als Wissenschaftler am Universiätsklinikum Erlangen beschäftigt sind |
Der Wissenschaftler muss der Weitergabe von Nutzerprofildaten durch das UKER an die FAU zustimmen. Diese Zustimmung erteilt er der Personalverwaltung des UKER auf dem von ihr bereitgestellten Formular. Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt anschließend für diesen Nutzertyp implizit, d.h. ohne Antrag. Das Aktivierungsschreiben wird automatisch per Mail an die uk-erlangen.de-Adresse des Wissenschaftlers versendet. |
Grundlage ist die Freigabe der im Personalverwaltungssystem des Universitätsklinikums Erlangen als Wissenschaftler geführten Nutzerprofils einer Person für die FAU. |
Dienstleistungen, die von Verlagen, Softwareanbietern oder im Rahmen eines Verbundes von Hochschulen oder Einrichtungen angeboten werden, können (entsprechend den an die jeweilige Dienstleistung geknüpften Bedingungen) ggf. nicht genutzt werden. |
entsprechend Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses mit dem UKER | Art. 19 Abs. 1, Art. 53 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) i. V. m. Art. 12 Abs. 1 Bayerisches Universitätsklinikagesetz (BayUniKlinG) |
Studierende | Studierende | Von der Studierendenverwaltung der FAU verwaltete Personen, die sich für ein Studium an der FAU eingeschrieben haben. |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt für diesen Nutzertyp implizit, d.h. ohne Antrag. |
Grundlage ist die Einschreibung an der FAU für einen Studiengang | Ende des laufenden Semesters (31.03. / 30.09.) | Mitglied der FAU: Art. 19 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) | |
Studierende | Frühstudierende | Schüler, die sich zum Frühstudium an der FAU beworben haben und zu einem vorzeitigen Besuch der FAU zugelassen wurden. Bei minderjährigen Personen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig. |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt für diesen Nutzertyp explizit, d.h. mit Antrag. Mit dem Antrag muss eine Teilnahmeerlaubnis vorgelegt werden. |
Grundlage ist eine vom Projekt Frühstudium der FAU ausgestellte Teilnahmeerlaubnis. |
Dienstleistungen, die von Verlagen, Softwareanbietern oder im Rahmen eines Verbundes von Hochschulen oder Einrichtungen angeboten werden, können (entsprechend den an die jeweilige Dienstleistung geknüpften Bedingungen) ggf. nicht genutzt werden. |
Wirkungszeitraum der Teilnahmeerlaubnis
oder
bis zum Ende des laufenden Semesters (31.3./30.9.) |
Frühstudierende formal = Gaststudierende Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) i. V. m. Immatrikulationssatzung der FAU (§14 Abs. 3: Nicht Mitglied der FAU) |
Studierende | Gaststudierende |
Personen, die ein Gast-Studium an der FAU anstreben, weitere Information unter https://www.scientia.fau.de/. |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgt für diesen Nutzertyp implizit, d.h. ohne Antrag. Die Erfassung der Daten erfolgt durch die zuständige Studierendenverwaltung der FAU. |
Grundlage ist die Einschreibung an der FAU für einen Gast-Studiengang. |
Dienstleistungen, die von Verlagen, Softwareanbietern oder im Rahmen eines Verbundes von Hochschulen oder Einrichtungen angeboten werden, können (entsprechend den an die jeweilige Dienstleistung geknüpften Bedingungen) ggf. nicht genutzt werden. |
Wirkungszeitraum der Teilnahmeerlaubnis oder bis zum Ende des laufenden Semesters (31.03. / 30.09.) | Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) i. V. m. Immatrikulationssatzung der FAU (§14 Abs. 3: Nicht Mitglied der FAU) |
Studierende | Kooperationsstudierende | Studierende anderer Hochschulen, die an der FAU Ressourcenzugriff benötigen, da der Betreuer ihrer Arbeit an der FAU lehrt. |
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Grundlage ist die Bestätigung der Betreuung des Studierenden durch die mitwirkende FAU-Organisationseinheit. Studierende deutscher Universitäten reichen eine Betreuungszusage sowie eine Immatrikulationsbescheinigung der Heimatuniversität für den kompletten Aufenthalt zusammen mit dem IdM-Antrag ein. Studierende ausländischer Universitäten werden über das Referat
S-International registriert und reichen dann mit dem IdM-Antrag das
Schreiben "Erfassung als Kooperationsstudierende/r" mit dem IdM-Antrag
beim RRZE ein. Promovierende von Nicht-FAU-Universitäten gelten grundsätzlich als Gastwissenschaftler. |
Dienstleistungen, die von Verlagen, Softwareanbietern oder im Rahmen eines Verbundes von Hochschulen oder Einrichtungen angeboten werden, können (entsprechend den an die jeweilige Dienstleistung geknüpften Bedingungen) ggf. nicht genutzt werden. |
Wirkungszeitraum der Teilnahmeerlaubnis oder bis zum Ende des laufenden Semesters | Lehrkooperation mit FAU-Organisationseinheit |
Alumni | Alumni |
Ehemalige Studierende und Promovierende, die einen akademischen Abschluss an der FAU erworben haben und in der FAU-Community registriert sind. |
Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgte für diese Nutzergruppe entweder schon im Zuge des Studiums oder erfolgt bei vorhandener IdM-Kennung auf Antrag. Bei einem Neuantrag oder einer Reaktivierung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen durch das Alumni-Management der FAU. Bei einem Neuantrag erfolgt die Zustellung des Aktvierungsbriefes durch das Alumimanagement. |
Grundlagen sind
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Die Bereitstellung der IdM-Kennung und eines Alumni-Postfaches erfolgt für den Wirkungszeitraum der Alumni-Zugehörigkeit. |
Entsprechend der Laufzeit der Alumni-Zugehörigkeit. |
Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) i. V. m. Satzung der FAU |
Alumni | Forscher-Alumni |
Ehemalige Gastforschende, die mindestens drei Monate an der FAU tätig waren, international mobil sind und in der FAU-Community registriert sind. |
1. Die Bereitstellung einer IdM-Kennung erfolgte für diese Nutzergruppe entweder schon im Zuge des Aufenthaltes an der FAU oder erfolgt auf Antrag. 2. Bei einem Neuantrag oder einer Reaktivierung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen durch das Alumni-Management der FAU. 3. Bei einem Neuantrag erfolgt die postalische Zustellung des Aktvierungsbriefes durch das Alumnimanagement |
Grundlagen sind
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Die Bereitstellung der IdM-Kennung und eines Alumni-Postfaches erfolgt für den Wirkungszeitraum der Alumni-Zugehörigkeit. |
Entsprechend der Laufzeit der Alumni-Zugehörigkeit. |
Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) i. V. m. Satzung der FAU |
Sonstige | Gastdozent |
Personen, die eine Lehrtätigkeit ohne Lehrauftrag der FAU erbringen und meist Einzel- oder Blockveranstaltungen abhalten |
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Grundlage ist:
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Dienstleistungen, die von Verlagen, Softwareanbietern oder im Rahmen eines Verbundes von Hochschulen oder Einrichtungen angeboten werden, können (entsprechend den an die jeweilige Dienstleistung geknüpften Bedingungen) ggf. nicht genutzt werden. |
Wirkungszeitraum des zugrunde liegenden Vertrages bzw. der Einladung | Einladung für eine Gastvorlesung durch einen Lehrstuhl bzw. eine Professur der FAU oder die Studiengangskommission |
Sonstige | Gastwissenschaftler | Personen, die befristet als Gast an die FAU kommen und hier wissenschaftlich in Forschung und Lehre tätig sind. |
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Grundlage ist ein abgeschlossener Gastwissenschaftlervertrag laut https://www.intern.fau.de/forschung-organisieren/gastwissenschaftlerinnen-und-gastwissenschaftler/. Soll ein Gastwissenschaftler außerhalb dieser Regelung mit einem IdM-Account versorgt werden, muss eine Bestätigung der ZUV vorliegen, dass in diesem Fall anders verfahren werden darf. |
Dienstleistungen, die von Verlagen, Softwareanbietern oder im Rahmen eines Verbundes von Hochschulen oder Einrichtungen angeboten werden, können (entsprechend den an die jeweilige Dienstleistung geknüpften Bedingungen) ggf. nicht genutzt werden. |
entsprechend des bestätigten Zeitraumes mit Gaststatus, höchstens 2 Jahre | Vertrag zugunsten/mit der FAU, der explizit die FAU als Gastgeberin/ Forschungspartnerin nennt und der vor Ankunft der Gastwissenschaftler an der FAU bekannt ist, durch Beschluss der Universitätsleitung vom 11.10.2023 |
Sonstige | Praktikanten |
Personen, die einen Praktikumsvertrag ohne Vergütung mit einer FAU-Organisationseinheit geschlossen haben |
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Grundlage ist ein Praktikumsvertrag zwischen einem Praktikanten und der FAU mit Angabe von Beginn und Ende des Praktikums |
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entsprechend Praktikumsvertrag | Praktikumsvertrag mit einer FAU-Organisationseinheit. Die Gastgeber von "Erasmus Placement Students" wenden sich bitte an ZUV Abt. P Referat P3 sowie an ZUV Referat L2ZUV Referat L2 ERASMUS Hochschulkoordination |
Sonstige | Service-Partner | Personen, die als Mitarbeiter einer Firma im Auftrag einer FAU-Organisationseinheit Arbeiten in der FAU durchführen. |
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Ein Nachweis über die bestehende Rechtsgrundlage muss bei der Antragstellung erbracht werden, sofern dieser dem RRZE nicht bereits vorliegt. |
Das RRZE erbringt die zur Ausführung des Service-Vertrages beantragten IT-Dienstleistungen nach Bewilligung pro IT-Dienstleistung für die zur Service-Vertragserfüllung notwendige Dauer, soweit sie die maximale Laufzeit nicht überschreitet. | Dauer des Service-Vertrages; höchstens ein Jahr |
Wartungs-, Dienstleistungs- oder Beschaffungsvertrag einer FAU-Organisationseinheit mit einem Service-Partner. Auch Personen, die durch höheres Recht begründeten Zugang benötigen (z.B. Rechnungsprüfung, Rechnungshof) fallen in diesen Nutzertyp. |
Sonstige | Beschäftigte externer Kunden | Mitarbeiter und Studierende einer externen Einrichtung (s. Rechtsgrundlage), die einen IT-Dienstleistungsvertrag mit dem RRZE geschlossen hat. |
Wenn für die Bereitstellung der beantragten IT-Dienstleistungen eine IdM-Kennung erforderlich ist, gilt:
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Grundlage ist ein Dienstleistungsvertrag:
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Das RRZE erbringt die im Dienstleistungsvertrag geregelten IT-Dienstleistungen, ggf. müssen diese nach Aktivierung der IdM-Kennung im IdM-Portal per Workflow beantragt werden. |
Frühester Zeitpunkt aus Ende der Zugehörigkeit der Person zur externen Einrichtung und Ende der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages, höchstens 3 Jahre |
Dienstleistungsvertrag mit :
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Sonstige | Entsandte Personen |
Personen einer externen Einrichtung oder Firma, die im Interesse der FAU Tätigkeiten ausüben, die der vereinbarten
Zusammenarbeit dienen oder Privatangestellte einer FAU-Professur. |
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Ein Nachweis über die Rechtsgrundlage muss erbracht werden, wenn dieser dem RRZE nicht bereits vorliegt. |
Das RRZE erbringt IT-Dienstleistungen für Einzelpersonen nach Bewilligung pro IT-Dienstleistung | Dauer der Entsendung, höchstens 3 Jahre |
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Sonstige | Nicht-Wissenschaftler/in (UK) |
Personen, die am Universiätsklinikum Erlangen beschäftigt sind, nicht unter Wissenschaftler (UK) fallen und Tätigkeiten im Interesse der FAU ausüben |
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Grundlage ist die Freigabe der im Personalverwaltungssystem des Universitätsklinikums Erlangen geführten Nutzerprofils einer Person für die FAU. Die entsprechende Zugehörigkeit ist im IdM-Profil des Nutzers vermerkt. |
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Entsprechend Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses mit dem UKER |
§2 Abs. 2 IT-R Richtlinie für die Bereitstellung und Nutzung von Systemen und Verfahren der Informationstechnologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
Sonstige | Sonstige | Personen, die Zugang zu spezifischen IT-Dienstleistungen benötigen und keinem anderen Nutzertyp zugeordnet werden können. |
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Für diesen Nutzertyp gibt es keine allgemeingültige Grundlage. Die Begründung, die im Feld Erläuterung des Antrages auf IdM-Kennung einzutragen ist, wird vom RRZE einzeln geprüft. |
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Dauer des nachgewiesenen Wirkungszeitraumes oder sechs (6) Monate |
Anträge von HPC-Nutzern, die Mitglied einer deutschen Hochschule/Großforschungseinrichtung/Universitätsklinikum sind, sind mit der Begründung "HPC-Nutzung ist DE-weit kostenlos bereitzustellen" anzunehmen. |